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Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten? Komplex: Nutzung von Fotos auf Internetseiten:

Problemstellung:

Der Nutzer einer Internetseite erhält eine Abmahnung, weil er angeblich ein Foto verwendet, für das er keine Lizenz  hat. Tatsache ist, dass der Betreiber der Internetseite vor Jahren eine Werbeagentur mit der Gestaltung der Seite beauftragt und für die Verwendung des Fotos Geld bezahlt hat. Das war vielleicht vor 10 Jahren, also alles in Ordnung?

In vielen Fällen lautet die Antwort "nein", denn oft erwirbt der Nutzer eine zeitlich begrenzte Lizenz, muss die Bilder also nach Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit löschen oder eine neue Lizenz erwerben. Es ist daher immer zu empfehlen, die eigenen Internetseiten auf Aktualität zu überprüfen und  eventuelle Laufzeiten der Lizenzverträge im Auge zu behalten. Anderenfalls drohen nicht unerhebliche Anwaltskosten des Urhebers und nachträgliche Kosten für die Nutzung, eventuell sogar Aufschläge auf die übliche Lizenzgebühr wegen rechtswidriger Nutzung! Auch hier gilt die Empfehlung:

Nicht voreilig eine vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben, sondern den Fall einer anwaltlichen Prüfung unterziehen lassen.

(Verantwortlich für diesen redaktionellen Beitrag: Andreas Wolf)

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